Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Foto Strauss Altötting


1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder anders lautende Einkaufsbedingungen des Kunden lehnen wir ab. Bei ständiger Geschäftsbeziehung mit Unternehmern genügt die einmalige ausdrückliche Bezugnahme auf unsere Geschäftsbedingungen auch für künftige Vertragsbeziehungen. Ein Exemplar unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde mit dem Angebot. Ein gesondertes Exemplar kann jederzeit in unseren Geschäftsräumen angefordert werden.


1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wie Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Klauseln, die für Unternehmer gelten, gelten immer auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

 

2. Form der Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die in einer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise sind bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, sind die angegebenen Preise Nettopreise und es kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

3.2 Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Leistung bzw. Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist dann zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemein Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3.3 Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

3.4 Zahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, nach Beendigung aller Leistungen und nach Vorlage einer Rechnung innerhalb von zehn Tagen ohne Skontoabzug zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3.5 Nicht abgesagte Fototermine werden mit dem vollen Grundpreis berechnet.

3.6 Auswahlsendungen, die nicht innerhalb eines Monats zurückgegeben werden, stellen wir vollständig in Rechnung.

3.7 Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Änderungswünsche des Kunden werden gesondert berechnet.

3.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Leistungszeit

4.1 Die Angaben über Liefertermine und Leistungsfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich. Sind von uns Liefertermine und Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich diese Fristen, wenn wir an der Erfüllung dieser Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. Krieg, höhere Gewalt und Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, um die Dauer der Behinderung.

4.2 Kommen wir mit der Lieferung oder Leistung in Verzug und erwächst dem Kunden dadurch ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils des Vertragsgegenstandes, der in Folge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann.

4.3 Setzt uns der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche wegen Verzugs bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.

 

5. Urheber- und Eigentumsschutz

5.1 In Rechnung gestellte aber noch nicht bezahlte Bilder bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrechtsschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.

5.2 Der Abdruck oder das Vervielfältigen – auch in digitaler Form – der von uns erstellten Bilder bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.

5.3 Ein Abdruck, der von uns gefertigten Aufnahmen in Zeitung, Zeitschriften, Prospekten oder anderen Medien, ist in jedem Fall an unsere Namensnennung gebunden. Es ist hierfür eine Kostenerstattung zu leisten. Dabei werden die marktüblichen Empfehlungen der VG-Wort und Bild zugrunde gelegt.

 

6. Gewährleistung

6.1 Gegenüber Verbrauchern haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach dem gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nachfolgend keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Zur Fristwahrung der Mängelanzeige genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

6.2 Bei Unternehmern sind wir berechtigt nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Bei Fehlschlagen der Sacherfüllung ist der Besteller berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist – außer bei Reparaturaufträgen – zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei Reparaturaufträgen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.

6.4 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. bei Reparaturaufträgen ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit § 479 BGB längere Verjährungsfristen vorschreibt.

6.5 Es werden dem Kunden durch uns keine Garantien im Rechtssinne gegeben. Händlergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

7. Sonstige Schadensersatzansprüche

7.1 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

7.4 Soweit eine Haftung für Schäden die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

7.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in dieser Ziff. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Schäden nach § 823 BGB.

 

8. Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1 Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen sind schriftlich festzuhalten. Die Möglichkeit von mündlichen Nebenabreden wird dadurch nicht ausgeschlossen.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung des Vertrages eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

9.3 Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist das an unserem Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

9.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der BRD.

9.5 Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie über dessen Rechtswirksamkeit werden durch ein ordentliches Gericht erledigt.

Stand: April 2008